ProzessMai 20267 Min. Lesezeit

Abgelaufene Bewohnbarkeitsbescheinigung: Was passiert und wie erneuert man sie in Mallorca

Bewohnbarkeitsbescheinigungen in Mallorca laufen alle 10 Jahre ab. Viele Immobilieneigentümer — insbesondere solche, die eine Immobilie geerbt oder jahrelang nicht genutzt haben — stellen fest, dass ihre Bescheinigung genau dann abgelaufen ist, wenn sie sie am dringendsten benötigen: für einen Verkauf, eine Vermietung oder den Anschluss von Versorgungsleistungen. Dieser Artikel erklärt die Folgen einer abgelaufenen Bescheinigung und den vollständigen Erneuerungsprozess.

Was passiert, wenn die Bewohnbarkeitsbescheinigung abläuft?

Wenn eine Bewohnbarkeitsbescheinigung abläuft, ist die Immobilie technisch gesehen nicht mehr durch ein gültiges Dokument gedeckt. In der Praxis bedeutet das:

  • Kein Verkauf möglich — der Notar benötigt eine gültige Bescheinigung, um die Kaufurkunde zu formalisieren.
  • Keine rechtmäßige Vermietung — sowohl Langzeit- als auch Ferienvermietungen erfordern eine gültige Bescheinigung.
  • Keine Versorgungsanschlüsse — Strom-, Wasser- und Gasunternehmen können den Anschluss oder den Inhaberwechsel verweigern.
  • Keine Tourismuslizenz (ETV) möglich — weder beantragen noch eine bestehende verlängern.

Es gibt keine Strafe für eine verspätete Erneuerung. Die Bescheinigung wird einfach ungültig, und Sie können keine der oben genannten Handlungen vornehmen, bis eine neue ausgestellt wurde.

Verlängerung vs. Cédula por Carencia: Was brauche ich?

Das ist die häufigste Quelle der Verwirrung. Die entscheidende Frage lautet: Hatte die Immobilie jemals eine Bescheinigung?

  • Verlängerung — die Immobilie hatte eine frühere Bescheinigung (auch wenn diese vor Jahren abgelaufen ist). Dies ist die einfachere, günstigere Option. Ab 189 €+MwSt.
  • Cédula por Carencia — die Immobilie hatte noch nie eine Bescheinigung und ist im Archiv des Consell nicht auffindbar. Komplexerer Prozess. Ab 299 €+MwSt.
Wichtig: Auch wenn Sie die alte Bescheinigung nicht physisch besitzen, kann sie noch im Archiv des Consell Insular de Mallorca verzeichnet sein. Wir prüfen das Archiv, bevor wir Ihnen raten, welches Verfahren anzuwenden ist.

Schritt für Schritt: So erneuern Sie eine abgelaufene Bewohnbarkeitsbescheinigung

  1. Kontaktieren Sie uns — beschreiben Sie Ihren Fall per Formular, WhatsApp oder Telefon. Wir beraten Sie zum richtigen Verfahren und erstellen innerhalb von 24 Stunden ein Festpreisangebot.
  2. Technische Besichtigung — unser technischer Architekt besucht die Immobilie und prüft, ob sie die Mindestbewohnbarkeitsanforderungen des Dekrets 145/1997 erfüllt (Grundflächen, Raumhöhen, Belüftung, Installationen). Dauer: ~30 Minuten. Sie müssen nicht anwesend sein.
  3. Technische Bescheinigung — wir stellen die unterzeichnete technische Bewohnbarkeitsbescheinigung aus.
  4. Einreichung beim Consell — wir reichen den vollständigen Antrag beim Consell Insular de Mallorca ein und zahlen die Verwaltungsgebühren (in Ihrem Angebot enthalten).
  5. Zustellung der offiziellen Bescheinigung — 2 bis 6 Wochen nach der Einreichung stellt der Consell die offizielle Bescheinigung aus. Wir leiten sie Ihnen digital weiter.

Was passiert, wenn die Immobilie die Anforderungen nicht erfüllt?

Wenn wir bei der technischen Besichtigung feststellen, dass die Immobilie eine oder mehrere Mindestanforderungen des Dekrets 145/1997 nicht erfüllt, informieren wir Sie über die spezifischen Probleme, bevor wir etwas beim Consell einreichen. In vielen Fällen sind die Lösungen unkompliziert — zum Beispiel die Installation oder Verbesserung der Belüftung. Wir beraten Sie zu den praktischsten und kostengünstigsten Lösungen.

Wie lange dauert die Verlängerung?

Unser Teil — vom ersten Kontakt bis zur Einreichung — ist in der Regel innerhalb einer Woche erledigt. Der Consell Insular de Mallorca benötigt dann zwischen 2 und 6 Wochen, um die offizielle Entscheidung auszustellen, je nach Arbeitsbelastung. Insgesamt dauert der Prozess in der Regel 3 bis 7 Wochen.

FAQ — abgelaufene Bescheinigungen

Meine Bescheinigung ist vor 15 Jahren abgelaufen. Kann ich sie noch verlängern? +
Ja. Es gibt keine Frist für die Verlängerung nach dem Ablauf einer Bescheinigung. Solange eine frühere Bescheinigung existiert (in den Unterlagen des Consell oder in Ihrem Besitz), gilt das Verlängerungsverfahren, unabhängig davon, wie lange sie abgelaufen ist.
Ich habe die physische Bescheinigung nicht, weiß aber, dass eine ausgestellt wurde. Was soll ich tun? +
Kontaktieren Sie uns. Wir prüfen zuerst das Archiv des Consell Insular de Mallorca. In vielen Fällen ist die frühere Bescheinigung verzeichnet, auch wenn Sie sie nie gesehen haben. Wenn sie gefunden wird, ist die Verlängerung das richtige Verfahren. Falls nicht, beraten wir Sie zum Carencia-Verfahren.
Kann ich meine Immobilie verkaufen, während die Verlängerung läuft? +
Der Notar benötigt die offizielle Bescheinigung, nicht nur den Nachweis, dass ein Antrag eingereicht wurde. Das bedeutet, dass Sie die Bescheinigung im Allgemeinen vor dem Abschluss des Verkaufs benötigen. Wenn Sie einen bevorstehenden Termin haben, kontaktieren Sie uns sofort, damit wir Ihre Akte priorisieren können.
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