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Wie aktuelle Vorschriften Anträge auf Bewohnbarkeitsbescheinigungen auf Mallorca beeinflussen

Den regulatorischen Rahmen für Bewohnbarkeitsbescheinigungen auf Mallorca zu verstehen ist nicht nur eine rechtliche Übung — er wirkt sich direkt darauf aus, was Ihre Immobilie erfüllen muss, was das Verfahren beinhaltet und welche Art von Bescheinigung gilt. Dieser Artikel erklärt Dekret 145/1997 in der Praxis und nennt relevante Aktualisierungen für 2026.

Die Schlüsselverordnung: Dekret 145/1997

Das System der Bewohnbarkeitsbescheinigungen auf den Balearen wird durch das Dekret 145/1997 vom 11. Juli der Regierung der Balearen geregelt. Dieses Dekret legt fest:

  • Die Arten der Bewohnbarkeitsbescheinigungen (Erstbezug und Erneuerung)
  • Die Mindestanforderungen an die Bewohnbarkeit, die eine Immobilie erfüllen muss
  • Die zuständige Behörde für die Bearbeitung (der Consell Insular jeder Insel)
  • Die 10-jährige Gültigkeitsdauer aller Bescheinigungen
  • Die Verfahren für Sonderfälle (einschließlich Carencia)

Mindestanforderungen an die Bewohnbarkeit (Dekret 145/1997)

Damit eine Bewohnbarkeitsbescheinigung ausgestellt werden kann, muss eine Immobilie alle folgenden Anforderungen erfüllen:

  • Grundfläche: Mindestens 20 m² für einen einzelnen Bewohner, steigend bei weiteren Bewohnern. Spezifische Mindestwerte für jeden Raumtyp.
  • Deckenhöhe: Mindestens 2,50 m in Wohnbereichen; 2,20 m in Bädern und Küchen.
  • Belüftung und natürliches Licht: Bewohnbare Räume müssen direkten Zugang zu natürlichem Licht und Belüftung durch Fenster oder gleichwertige Installationen haben.
  • Fließendes Wasser: Die Immobilie muss über Kaltwasser verfügen, das an alle Sanitärinstallationen angeschlossen ist.
  • Strom: Die Immobilie muss über eine funktionierende Elektroinstallation verfügen.
  • Abwasserentsorgung: Alle Sanitärinstallationen müssen an ein Entwässerungssystem angeschlossen sein (öffentliche Kanalisation oder Klärgrube, wo zutreffend).

Wer bearbeitet die Bescheinigung auf Mallorca: der Consell Insular

Ein charakteristisches Merkmal des balearischen Systems ist, dass Bewohnbarkeitsbescheinigungen vom Consell Insular bearbeitet werden — nicht vom Gemeinderat (Ayuntamiento). Im Falle von Mallorca bearbeitet der Consell Insular de Mallorca alle Anträge für die Insel.

Das bedeutet, dass unabhängig davon, ob sich Ihre Immobilie in Palma, Calvià, Andratx, Pollença oder einer anderen Gemeinde befindet, alle Anträge über dieselbe Stelle eingereicht werden. Zeitrahmen, Gebühren und Dokumentationsanforderungen werden vom Consell Insular festgelegt, nicht von den einzelnen Gemeinderäten.

Aktualisierungen 2026: Was hat sich geändert?

Bis Mitte 2026 bleibt der grundlegende regulatorische Rahmen (Dekret 145/1997) unverändert. Der Consell Insular de Mallorca bearbeitet Anträge weiterhin nach demselben Verfahren. Die Verwaltungsgebühren wurden leicht angepasst, weshalb unsere Preise die Gebühren vollständig einschließen — Sie erhalten nie eine unerwartete Rechnung von der Verwaltung.

Der wichtigste praktische Aspekt für 2026 ist das hohe Antragsvolumen aufgrund der starken Immobilienmarktaktivität. Dies trägt zum 2–6-wöchigen Entscheidungszeitraum beim Consell bei. Vorausplanung ist wichtiger denn je.

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