10-jährige Gültigkeit: die Balearische Regelung
Das Dekret 145/1997, das die Bewohnbarkeitsbescheinigungen auf den Balearischen Inseln regelt, legt eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren für alle Bescheinigungstypen fest. Der Countdown beginnt ab dem Datum, an dem der Consell Insular de Mallorca den offiziellen Bescheid ausstellt. Das Ablaufdatum liegt genau 10 Jahre nach dem Ausstellungsdatum – taggenau.
So berechnen Sie Ihr Ablaufdatum
Schauen Sie auf das Ausstellungsdatum Ihrer Bewohnbarkeitsbescheinigung. Addieren Sie genau 10 Jahre. Das ist Ihr Ablaufdatum. Wenn Ihre Bescheinigung am 15. März 2018 ausgestellt wurde, läuft sie am 15. März 2028 ab.
Wenn Sie die Bescheinigung nicht haben, können wir das Archiv des Consell für Sie prüfen – kontaktieren Sie uns und wir ermitteln, ob eine Bescheinigung vorliegt und wann sie ausgestellt wurde.
Was passiert, wenn die Bescheinigung abläuft?
Eine abgelaufene Bescheinigung ist rechtlich nicht mehr gültig. Sie können sie nicht verwenden für:
- Den Abschluss eines Immobilienkaufs vor einem Notar
- Den Abschluss eines Mietvertrags
- Die Beantragung oder Erneuerung einer Ferienvermietungslizenz (ETV)
- Den Anschluss von Versorgungsleistungen (Strom, Wasser, Gas)
- Die Anmeldung des Wohnsitzes (empadronamiento)
Es gibt keine Übergangsfrist und keine Strafe für die Verzögerung an sich – aber Sie können die abgelaufene Bescheinigung für keinen der oben genannten Zwecke verwenden, bis sie erneuert ist.
Wann sollten Sie erneuern?
Der beste Ansatz ist, den Erneuerungsprozess zu beginnen, bevor die Bescheinigung abläuft – idealerweise 8 bis 10 Wochen vor einem Geschäft, das sie erfordert. Der Consell Insular de Mallorca benötigt 2 bis 6 Wochen für die Ausstellung der Bescheinigung, und unser Teil dauert bis zu einer Woche. Planen Sie voraus, um Verzögerungen zu vermeiden.
Wenn Ihre Bescheinigung bereits abgelaufen ist, machen Sie sich keine Sorgen – Sie können sie trotzdem erneuern. Es gibt keine Frist dafür, wie lange nach dem Ablauf Sie einen Erneuerungsantrag stellen können.