Wir bearbeiten auch Bewohnbarkeitsbescheinigungen für Gewerberäume. Ob Sie einen Gewerberaum regularisieren oder in eine Wohnnutzung umwandeln möchten — wir übernehmen den gesamten Prozess von der Begehung bis zur Zustellung.
Bei der Umwandlung eines Gewerberaums in eine Wohnimmobilie ist ein Erstbelegungszertifikat erforderlich, das die Erfüllung der Mindestbewohnbarkeitsanforderungen des Dekrets 145/1997 bestätigt.
Manche Gebäude mit gemischter Nutzung haben Wohneinheiten in den Obergeschossen über gewerblichen Erdgeschossräumen. Jede Wohneinheit benötigt eine eigene Bewohnbarkeitsbescheinigung.
Räume, die historisch als Wohnung genutzt wurden, ohne die entsprechende Bescheinigung zu haben. Wir analysieren die Situation und bestimmen das richtige Verfahren (Verlängerung, Erstbelegung oder Carencia).
Eine Bewohnbarkeitsbescheinigung (ausgestellt vom Consell Insular) bestätigt die Bewohnbarkeit für Wohnzwecke. Eine Gewerbeerlaubnis (ausgestellt von der Gemeindeverwaltung) genehmigt eine bestimmte gewerbliche Tätigkeit. Das sind völlig unterschiedliche Dokumente.
Wenn Sie einen umgewandelten Gewerberaum für die Touristenvermietung nutzen möchten, benötigen Sie sowohl die Bewohnbarkeitsbescheinigung als auch die ETV-Lizenz der Balearischen Regierung.
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