Die Cédula por Carencia gilt, wenn eine Immobilie noch nie ein Zertifikat hatte und nachgewiesen werden kann, dass das Gebäude vor dem 1. März 1987 fertiggestellt wurde, keine Baumängel vorliegen und seitdem keine Arbeiten durchgeführt wurden, die ein Erstbelegungszertifikat erfordern. Falls Sie das alte Zertifikat haben (auch wenn abgelaufen), ist die Verlängerung die richtige Option.
Die Cédula por Carencia ist das spezifische Verfahren des Consell Insular de Mallorca für Immobilien, die noch nie eine Bewohnbarkeitsbescheinigung hatten und drei Bedingungen erfüllen: Das Gebäude wurde vor dem 1. März 1987 fertiggestellt, es liegen keine Baumängel vor, und seitdem wurden keine Arbeiten durchgeführt, die ein Erstbelegungszertifikat erfordern. Falls Sie das alte Zertifikat haben (auch abgelaufen), ist die Verlängerung die richtige — und einfachere — Option.
Dies ist die Hauptvoraussetzung. Es muss dokumentiert werden, dass der Bau vor diesem Datum abgeschlossen wurde — über Urkunden, Grundbuch, alte Rechnungen oder gleichwertige Dokumente.
Die Immobilie darf kein offenes Baumängelverfahren haben. Wir prüfen den Baurechtsstatus, bevor wir den Prozess beginnen.
Es dürfen seit dem Baudatum keine Arbeiten oder Maßnahmen durchgeführt worden sein, die ein Erstbelegungszertifikat erfordern (Neubau, Vollsanierung, Nutzungsänderung).
Immobilien, die vor der Pflicht zur Bescheinigung auf den Balearen gebaut wurden und nun verkauft, vermietet oder regularisiert werden müssen.
Eigentümer, die das Zertifikat nicht mehr haben und für die der Consell Insular kein Nachweis vorliegt. Wir prüfen zunächst das Consell-Archiv.
Bei der Nachlassregelung einer alten Immobilie stellt sich heraus, dass diese nie ein Zertifikat hatte. Häufig auf Mallorca bei über Generationen weitergegebenen Immobilien.
Immobilien, die historisch ohne Zertifikat verkauft wurden und nun ihre Situation für einen neuen Verkauf oder eine Touristenvermietung regularisieren müssen.
Der Consell Insular de Mallorca akzeptiert Ersatzdokumente, um das Alter und die Wohnnutzung der Immobilie nachzuweisen, wenn kein früheres Zertifikat vorhanden ist.
Rechnungen, die mehr als 10 Jahre alt sind und auf den Eigentümer oder einen früheren Mieter lauten, die historische Wohnnutzung belegen.
Gemeindebescheinigung über das Alter des Gebäudes, die baurechtliche Rechtmäßigkeit und die Wohnnutzung. Wir beantragen diese bei der zuständigen Gemeinde.
Der Grundbuchauszug kann das Alter der Immobilie und aufeinanderfolgende Übertragungen bestätigen.
Daten des spanischen Katasters, einschließlich Baujahr und Katasternutzung, belegen das Alter der Immobilie.
Kauf-, Erbschafts- oder Schenkungsurkunden früherer Eigentümer, die die historische Wohnnutzung belegen.
In besonderen Fällen Fotos oder Dokumente, die den Zustand der Immobilie und ihre Wohnnutzung im Laufe der Zeit belegen.
Wenn Sie keine dieser Unterlagen haben, keine Sorge. In der ersten Beratung analysieren wir Ihren Fall und finden die beste Alternative. Mit 10 Jahren Erfahrung auf Mallorca haben wir sehr komplexe Fälle gelöst. Kontaktieren Sie uns unverbindlich.
Wir analysieren die spezifische Situation der Immobilie und prüfen das Consell-Archiv auf frühere Zertifikate.
⏱ Tag 1–2Wir teilen Ihnen genau mit, welche Dokumente benötigt werden. In vielen Fällen beantragen wir die städtebauliche Bescheinigung bei der Gemeinde.
⏱ Tag 3–7Unser Architekt prüft die Mindestbewohnbarkeitsanforderungen und die Übereinstimmung mit der Dokumentation.
⏱ Woche 1–2Wir erstellen das technische Zertifikat für das Carencia-Verfahren mit vollständiger dokumentarischer Begründung.
⏱ Woche 1–2Wir reichen den vollständigen Antrag mit allen Ersatzdokumenten ein. Verwaltungsgebühren sind im Angebot enthalten.
⏱ Woche 2–3Der Consell Insular de Mallorca erlässt den Bescheid und stellt die Bewohnbarkeitsbescheinigung aus.
✓ AbgeschlossenImmobilie mit verfügbarer Ersatzdokumentation (alte Rechnungen, städtebauliche Bescheinigung o.ä.). Der häufigste Fall.
Inklusive Beantragung der städtebaulichen Bescheinigung, Grundbuchauszüge und vollständige Verwaltung der Ersatzdokumentation.
Wir lösen es. Mit 10 Jahren Erfahrung und 0 Ablehnungen auf Mallorca. Kontaktieren Sie uns unverbindlich.
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