Wann benötigt ein Gewerberaum eine Bewohnbarkeitsbescheinigung?
Ein Gewerberaum benötigt in Mallorca in folgenden Situationen eine Bewohnbarkeitsbescheinigung:
- Nutzungsänderung von Gewerbe zu Wohnen: Wenn ein Geschäft, Büro oder Lager in eine Wohnung oder ein Haus umgewandelt wird, ist eine Erstbezugsbescheinigung erforderlich.
- Gemischt genutzte Gebäude: Wohneinheiten in den Obergeschossen von gemischt genutzten Gebäuden benötigen eine eigene Bewohnbarkeitsbescheinigung, unabhängig von der gewerblichen Nutzung im Erdgeschoss.
- Historische Wohnnutzung ohne Dokumentation: Räume, die als Wohnung genutzt wurden, ohne eine Bescheinigung zu haben — häufig in älteren spanischen Städten — müssen ihre Situation regularisieren.
- Ferienvermietung umgebauter Räume: Ein in Wohnraum umgewandelter Gewerberaum, der an Touristen vermietet wird, benötigt sowohl die Bewohnbarkeitsbescheinigung als auch die ETV-Lizenz.
Bewohnbarkeitsbescheinigung vs. Gewerbegenehmigung
Dies sind völlig unterschiedliche Dokumente, die häufig für Verwirrung sorgen:
- Bewohnbarkeitsbescheinigung (cédula de habitabilidad): Ausgestellt vom Consell Insular de Mallorca. Bestätigt, dass ein Raum die Mindestanforderungen an die Bewohnbarkeit für Wohnzwecke erfüllt.
- Gewerbegenehmigung (licencia de actividad): Ausgestellt von der Gemeindeverwaltung (ayuntamiento). Erlaubt eine bestimmte gewerbliche Tätigkeit in den Räumlichkeiten.
Ein als Geschäft betriebener Gewerberaum benötigt eine Gewerbegenehmigung, keine Bewohnbarkeitsbescheinigung. Ein in eine Wohnung umgebauter Gewerberaum benötigt eine Bewohnbarkeitsbescheinigung, nicht nur eine Gewerbegenehmigung.
Welcher Typ der Bewohnbarkeitsbescheinigung gilt für Gewerberäume?
- Wenn der Raum kürzlich von Gewerbe zu Wohnen umgebaut wurde: Erstbezugsbescheinigung.
- Wenn der Raum historisch als Wohnraum ohne Dokumentation genutzt wurde und der Bau vor 1987 entstanden ist: Cédula por Carencia.
- Wenn der Raum zuvor eine Bewohnbarkeitsbescheinigung hatte (auch als Wohnung): Erneuerung.
Was kostet es?
Der Preis hängt von der Art der erforderlichen Bescheinigung ab. Erneuerungen beginnen ab 189 € zzgl. MwSt. einschließlich Gebühren. Erstbezugs- und Carencia-Bescheinigungen werden je nach Komplexität des Falles individuell berechnet. Kontaktieren Sie uns für ein Festpreisangebot.