CarenciaMai 20269 Min. Lesezeit

Was passiert, wenn meine Immobilie in Mallorca keine Bewohnbarkeitsbescheinigung hat?

Viele Immobilien in Mallorca — insbesondere alte Dorfhäuser, Landgüter und geerbte Grundstücke — hatten noch nie eine Bewohnbarkeitsbescheinigung. Das bedeutet nicht zwingend, dass Sie die Immobilie nicht verkaufen, vermieten oder nutzen können, aber Sie können diese Transaktionen nicht ohne vorherigen Erwerb einer solchen durchführen. Dieser Artikel erklärt, welche Möglichkeiten Sie haben und wie das Verfahren der Cédula por Carencia funktioniert.

Warum könnte eine Immobilie noch nie eine Bescheinigung gehabt haben?

Die Bewohnbarkeitsbescheinigung (cédula de habitabilidad) auf den Balearen war nicht immer vorgeschrieben. Viele Immobilien, die vor den 1970er und 1980er Jahren gebaut wurden, haben den Zertifizierungsprozess zum Zeitpunkt der Errichtung schlicht nicht durchlaufen. Darüber hinaus wechselten einige Immobilien von Eigentümer zu Eigentümer, ohne dass das Thema je angesprochen wurde — das bedeutet, dass Generationen von Familienmitgliedern dort gelebt haben könnten, ohne dass je eine Bescheinigung eingeholt wurde.

Die häufigsten Situationen, in denen eine Immobilie keine Bescheinigung hat, sind:

  • Alte Dorfhäuser (insbesondere in historischen Zentren wie Palmas Altstadt, Pollença, Sóller)
  • Landgüter und Landhäuser
  • Geerbte Immobilien, die seit Jahrzehnten im Familienbesitz sind
  • Immobilien, die früher landwirtschaftlich oder gewerblich genutzt wurden und schon vor langer Zeit in Wohnimmobilien umgewandelt wurden

Was ist die Cédula por Carencia?

Die Cédula por Carencia ist das spezifische Verfahren, das der Consell Insular de Mallorca für Immobilien bereitstellt, die noch nie eine Bewohnbarkeitsbescheinigung hatten. Anstelle einer früheren Bescheinigung legen Sie alternative Dokumente vor, um das Alter der Immobilie und die historische Wohnnutzung nachzuweisen.

Die wichtigsten Voraussetzungen für das Carencia-Verfahren sind:

  • Die Immobilie wurde vor dem 1. März 1987 fertiggestellt
  • Es liegt kein Baurrechtsverstoß vor
  • Seitdem wurden keine Arbeiten durchgeführt, die eine Erstbezugsbescheinigung erfordern

Wenn die Immobilie nach 1987 gebaut wurde oder umfangreiche Umbaumaßnahmen stattgefunden haben, kommt stattdessen das Erstbezugsbescheinigungsverfahren zur Anwendung.

Welche alternativen Dokumente werden akzeptiert?

Gängige Dokumente zum Nachweis des Alters und der historischen Wohnnutzung:

  • Alte Strom- oder Wasserrechnungen (vor 1987)
  • Eigentumsurkunden, die den historischen Besitz belegen
  • Grundbuchauszug
  • Katasterdaten (Jahr der Errichtung)
  • Bauleitungszeugnis der Gemeindeverwaltung
  • Historische Fotografien (in Ausnahmefällen)

Ich habe keines dieser Dokumente. Was nun?

Keine Sorge. In unserer ersten Beratung prüfen wir Ihren Fall und bestimmen, welche Unterlagen verfügbar sind. In vielen Fällen können wir das Bauleitungszeugnis selbst bei der Gemeindeverwaltung einholen. Mit 10 Jahren Erfahrung haben wir sehr komplexe Fälle gelöst — darunter Immobilien in entlegenen ländlichen Gebieten mit minimaler Dokumentation. Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Einschätzung Ihrer konkreten Situation.

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