FerienvermietungMai 20268 Min. Lesezeit

Bewohnbarkeitsbescheinigung für Ferienvermietung (ETV-Lizenz) in Mallorca

Wenn Sie eine Immobilie in Mallorca besitzen und diese als Ferienhaus vermieten möchten, benötigen Sie zwei wichtige Dokumente: die ETV-Ferienvermietungslizenz und eine gültige Bewohnbarkeitsbescheinigung (cédula de habitabilidad). Ohne eine gültige Bewohnbarkeitsbescheinigung kann die ETV-Lizenz weder erteilt noch erneuert werden. Dieser Artikel erläutert den Zusammenhang zwischen beiden Dokumenten, die Anforderungen der Balearischen Vorschriften und wie Sie beide Prozesse effizient koordinieren können.

Was ist die ETV-Lizenz und warum erfordert sie die Bewohnbarkeitsbescheinigung?

Die ETV-Lizenz (Estancia Turística en Vivienda) ist die Genehmigung der Balearischen Regierung (Govern de les Illes Balears), die die Ferienvermietungsaktivität in einer Wohnimmobilie auf den Balearen erlaubt. Sie ist für jede Vermietung von weniger als 30 Tagen an Touristen erforderlich.

Die Bewohnbarkeitsbescheinigung gehört zu den Pflichtdokumenten für die ETV-Lizenz. Die Begründung ist eindeutig: Wenn eine Immobilie an Touristen vermietet werden soll, muss sie nachweislich die Mindestanforderungen an die Bewohnbarkeit erfüllen. Die Balearische Regierung stellt keine ETV-Lizenz für eine Immobilie aus, der eine gültige Bewohnbarkeitsbescheinigung fehlt.

Kann ich vermieten, wenn meine Bescheinigung abgelaufen ist?

Nein. Eine abgelaufene Bewohnbarkeitsbescheinigung ist nicht gültig. Wenn Ihre Bescheinigung abgelaufen ist:

  • Können Sie keine neue ETV-Lizenz beantragen.
  • Können Sie eine bestehende ETV-Lizenz nicht erneuern.
  • Wenn Sie bereits illegal vermieten (ohne gültige Lizenz), riskieren Sie Bußgelder der Balearischen Regierung.

Die Lösung besteht darin, die Bewohnbarkeitsbescheinigung zu erneuern. Nach der Erneuerung können Sie mit der ETV-Lizenz fortfahren.

Welche Bewohnbarkeitsbescheinigung benötige ich für die Ferienvermietung?

Jede Art von gültiger Bewohnbarkeitsbescheinigung — Erneuerung, Erstbezug oder Cédula por Carencia — wird für die ETV-Lizenz akzeptiert, sofern sie aktuell (nicht abgelaufen) ist. Die Bescheinigung muss vom Consell Insular de Mallorca ausgestellt worden sein und zum Zeitpunkt des ETV-Lizenzantrags gültig sein.

Zeitplan: Koordination von Bewohnbarkeitsbescheinigung und ETV-Lizenz

Da der Consell Insular de Mallorca 2 bis 6 Wochen für die Ausstellung der offiziellen Bewohnbarkeitsbescheinigung benötigt, müssen Sie den Prozess rechtzeitig vor Ihrem ETV-Antrag beginnen:

  1. Kontaktieren Sie uns — wir bewerten Ihren Fall und erstellen innerhalb von 24 Stunden ein Festpreisangebot.
  2. Technische Inspektion + Bescheinigung — unser Teil wird innerhalb einer Woche erledigt.
  3. Einreichung beim Consell — 2 bis 6 Wochen für die offizielle Bescheinigung.
  4. ETV-Lizenz beantragen — sobald Sie die Bewohnbarkeitsbescheinigung in Händen halten.
Praktischer Tipp: Planen Sie mindestens 8 Wochen zwischen dem Beginn des Bewohnbarkeitsbescheinigungsverfahrens und dem Zeitpunkt, an dem Sie den ETV-Antrag einreichen müssen. Wenn Sie es eilig haben, kontaktieren Sie uns sofort — wir können Ihre Akte priorisieren.

Was ist, wenn meine Immobilie noch nie eine Bewohnbarkeitsbescheinigung hatte?

Dies ist eine häufige Situation bei älteren Immobilien in Mallorca, insbesondere bei geerbten Häusern, Landgütern und Dorfhäusern, die nie das Zertifizierungsverfahren durchlaufen haben. In diesen Fällen ist die Cédula por Carencia das richtige Verfahren. Es dauert etwas länger als eine Standarderneuerung, aber sobald sie erhalten wurde, ist die Bescheinigung für die ETV-Lizenz vollständig gültig.

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